Dr. Thomas Dreyer
Rechtsanwalt Dr. Dreyer praktiziert seit 1990 als selbständiger Rechtsanwalt. In seiner anwaltlichen Tätigkeit konzentriert er sich insbesondere auf die Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Immobilienrechts.
Seit 2015 erfolgt ausschließlich die exklusive Betreuung ausgewählter Mandate. Hierzu zählt insbesondere auch die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und die erbrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Rechtsanwalt Dr. Dreyer nimmt Aufsichtsratsmandate und Tätigkeiten als Beirat wahr.